Rechtsanwaltskanzlei
Matthias Teichner
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Tätigkeitsschwerpunkt: Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
 
 
Zahn-Implantate
 
 

Im Bereich der Zahnheilkunde spielen Implantatbehandlungen eine wachsende Rolle. Vielleicht erklärt allein dieser Umstand, dass auch in diesem Bereich zunehmend Schadenfälle bearbeitet werden müssen. Auch hier stehen häufig gerichtliche Beweissicherungsverfahren am Beginn der Mandatsbetreuung. Danach steht grundsätzlich fest, ob eine Falschbehandlung vorliegt oder nicht. Wie immer muss darüber hinaus geprüft werden, ob der Mandant richtig und rechtzeitig aufgeklärt und beraten wurde. Zur ordnungsgemäßen ärztlichen Beratung gehören auch die rein wirtschaftlichen, d.h. finanziellen Aspekte der Behandlung. In diesem Bereich nehmen die Streitigkeiten ebenfalls zu.

Erfolgreiche Implantatbehandlungen setzen natürlich eine entsprechende Qualifikation des Behandlers voraus. So mancher Zahnarzt übernimmt sich anscheinend mit einer derartigen Behandlung. Die schlechten Behandlungsergebnisse führen dann nicht selten zum Besuch einer Rechtsanwaltspraxis und so manches Mal anschließend zu einem Zivilprozess.

Dabei sind es nicht immer die Haftpflichversicherungen, die es auf den Prozess ankommen lassen. Diese sind grundsätzlich nur für die Zahlung von Schmerzensgeld zuständig, während der Arzt persönlich und aus eigenen Mitteln den geforderten Schadensersatz (entweder Rückzahlung des Honorars oder Übernahme der Nachbehandlungskosten) aufbringen muss.

 
 
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